Honorar-Regelung

Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung oder Beihilfe Heilpraktikerleistungen erstattet, hängt allein von Ihrer Versicherung und dem von Ihnen gewählten Tarifmodell ab.

Wir versichern Ihnen, dass sich unsere Honorare immer exakt im Rahmen der GebüH (Gebührenordnung Heilpraktiker) bewegen und wir ausschließlich solche Behandlungen durchführen und abrechnen, die für Heilpraktiker auch zugelassen sind und für die es aus diesem Grunde auch eine entsprechende Abrechnungsziffer in der GebüH gibt.

Oftmals werden von den Versicherungen oder der Beihilfe verordnete Medikamente nicht erstattet. Auch hier berufen sich die Versicherungen auf die Bestimmungen des von Ihnen gewählten Tarifmodells.

Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich staatlich zugelassene und in Deutschland registrierte Medikamente verordnen oder verwenden.

Wir wünschen Ihnen eine gute und schnelle Besserung.